D.F.P.I. GmbH Anzeigenservice, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, die unter der D.F.P.I. Anzeigenservice e.K. (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46604) auftretende Kauffrau Karin Dietz-Baum, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
D.F.P.I. GmbH Anzeigenservice, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main. von Amts wegen ergänzt: Der mit der Dietz, Fraser & Partner International GmbH Management Consultants (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28501) am 17.12.1993 abgeschlossene Organschaftsvertrag ist durch Vertrag vom 19.08.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
D.F.P.I. GmbH Anzeigenservice, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main. Der mit der Dietz, Fraser & Partner International GmbH Management Consultants (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 28501) am 17.12.1993 abgeschlossene Gewinn- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.08.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
D.F.P.I. GmbH Anzeigenservice, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Dietz-Baum, Karin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.