HRB 168734:D.O.S. Document Office Solutions GmbH, Starnberg, Ortsteil Percha, Kreuzstr. 26, 82319 Starnberg-Percha.Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Tutzing, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Ziegeleistr. 12, 82327 Tutzing.
HRB 168734:D.O.S. Document Office Solutions GmbH, Starnberg, Ortsteil Percha, Kreuzstr. 26, 82319 Starnberg-Percha.Bestellt: Geschäftsführer: Schultz, Miroslav, Tutzing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
D.O.S. Document Office Solutions GmbH, Starnberg, Ortsteil Percha (Kreuzstr. 26, 82319 Starnberg-Percha). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2006 mit Nachtrag vom 29.06.2007. Gegenstand des Unternehmens: Ausarbeitung und Präsentation von Papierformaten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schultz, Susan, Tutzing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens D.O.S. Document Office Solutions e.K., mit dem Sitz in Pöcking (Amtsgericht München HRA 89083) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 10.07.2007 ins Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRA 89083). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.