D.T. Membranfilter-Vertriebs-GmbH, Hamburg, Philipp-Reis-Straße 6 c/o Pall GmbH, 63303 Dreieich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pall GmbH am 17.02.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
D.T. Membranfilter-Vertriebs-GmbH, Hamburg, Philipp-Reis-Straße 6 c/o Pall GmbH, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pall GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 31176) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
D.T. Membranfilter-Vertriebs-GmbH, Hamburg, Philipp-Reis-Straße 6 c/o Pall GmbH, 63303 Dreieich.Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 6 c/o Pall GmbH, 63303 Dreieich.