DA Maria Immobilia GmbH, Meerbusch, Hohegrabenweg 53, 40667 Meerbusch. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 67346) verlegt. neue Geschäftsanschrift: Sauerweg 10 a, 40629 Düsseldorf.
DA Maria Immobilia GmbH, Düsseldorf, Sauerweg 10 a, 40629 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher Amtsgericht Neuss, HRB 14692) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Sauerweg 10 a, 40629 Düsseldorf. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nach Änderung des Wohnortes: Geschäftsführer: Dr. Andres, Dirk, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DA Maria Immobilia GmbH, Meerbusch (Hohegrabenweg 53, 40667 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. Mai 2008. Gegenstand: der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Andres, Dirk, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.