HRB 17236: DABRA Im- und Export GmbH, Neuss, Volmerswerther Straße 148, 40221 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 17236: DABRA Im- und Export GmbH, Neuss, Büdericher Straße 13, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Volmerswerther Straße 148, 40221 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Abbara, Abdul Halim, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Abbara, Abdul Halim, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Ahmed Adin Abdalla, Abdalla, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 21. August 2015 aufgelöst.
DABRA Im- und Export GmbH, Neuss, Büdericher Straße 13, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. April 2013. Geschäftsanschrift: Büdericher Straße 13, 41460 Neuss. Gegenstand: Durchführung von Im- und Export von chemischen Rohstoffen, Baumaschinen, Maschinen und Maschinenbauteilen, Landmaschinen, elektronischen Geräte, Bäckereitechnik und Bäckereimaschinen, Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen und Sanitärbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Abbara, Abdul Halim, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Ahmed Adin Abdalla, Abdalla, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Aldin, Abdalla Ahmed, Riyadh, 11521, Saudi Arabien, * ‒.‒.‒‒.