DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH, Frankfurt am Main, (Gartenstraße 6, 60594 Frankfurt am Main).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Charlottenburg HRB 121949 B) am 14.09.2009 wirksam geworden.
DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH, Frankfurt am Main, (Gartenstraße 6, 60594 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 mit Nachtrag vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 mit der DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 52617) und der TGA-Trägergemeinschaft für Akkreditierung - German Association for Accreditation GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52881) als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten DGA Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.