DAD DEUTSCHER AUTO DIENST Rheinland GmbH, Köln (Bogenstr. 26, 22926 Ahrensburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DAD Deutscher Auto Dienst GmbH am 26.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DAD DEUTSCHER AUTO DIENST Rheinland GmbH, Köln (Bogenstr. 26, 22926 Ahrensburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2006 mit der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 6305 HL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.