HRB 602271: DADCO GmbH, Niedereschach, Johann-Liesenberger-Straße 23, 78078 Niedereschach. Bestellt als Geschäftsführer: Diebolt, Linda, Northville / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heimerl, Markus, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 602271: DADCO GmbH, Niedereschach, Johann-Liesenberger-Straße 23, 78078 Niedereschach. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeiss, Achim, Dauchingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 602271: DADCO GmbH, Niedereschach, Johann-Liesenberger-Straße 23, 78078 Niedereschach. Bestellt als Geschäftsführer: Wadowski, Kimberly Ann Duffy, Michigan / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DADCO GmbH, Niedereschach, Johann-Liesenberger-Straße 23, 78078 Niedereschach. Nicht mehr Geschäftsführer: Diebolt, Linda, Northville (USA), * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heimerl, Markus, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Heimerl, Markus, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
DADCO GmbH, Niedereschach, Johann-Liesenberger-Straße 23, 78078 Niedereschach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Diebolt GmbH", Niedereschach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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