DAL GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Zur Porta 8-12, 32457 Porta Westfalica.Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Bad Oeynhausen HR B 11774) umgewandelt.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DAL GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Zur Porta 8-12, 32457 Porta Westfalica.Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Grohe Verwaltungsgesellschaft mbH, Hemer (AG Iserlohn HR B 889), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DAL GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, Zur Porta 8-12, 32457 Porta Westfalica.Geschäftsanschrift: Zur Porta 8-12, 32457 Porta Westfalica.
DAL GmbH & Co. KG, Porta Westfalica (Zur Porta 8-12, 32457 Porta Westfalica).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgervom 19.06.2006 mit der AQERO Vertriebs - GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde (AG Potsdam, HRB 14493 P) und mit der Rotter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 1107 B) im Wege der Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.