HRB 28511: DAM United AG, Essen, Frankenstr. 110, 45134 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Thingstr. 13, 45138 Essen.
HRB 28511: DAM United AG, Essen, Frankenstr. 110, 45134 Essen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Frankenstr. 110, 45134 Essen. Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 15566 Schöneiche bei Berlin, Geschäftsanschrift: Kantstraße 63, 15566 Schöneiche bei Berlin. Verkauf, Entwicklung, Beratung und Hosting von Hard- und Softwarelösungen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Berg, Roland, Hennigsdorf, * ‒.‒.‒‒; Fink, Tanja, Essen, * ‒.‒.‒‒; Fink, Andreas Gerion, Essen, * ‒.‒.‒‒; Häuser, Oliver, Essen, * ‒.‒.‒‒; Hönow, Jens-Thomas, Schöneiche bei Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der The Final Candidate GmbH mit Sitz in Schöneiche bei Berlin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14681 FF) und der FHCon GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 20869) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.08.2017. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 25.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.