DAMBACH Print + Service GmbH, Bietigheim, Obere Hardt 11, 76467 Bietigheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 526/11) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
DAMBACH Print & Service GmbH, Bietigheim, Obere Hardt 11, 76467 Bietigheim.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: DAMBACH Print + Service GmbH. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Riedinger, Norbert Alexander, Gaggenau, * ‒.‒.‒‒.
DAMBACH Print & Service GmbH, Gaggenau, Obere Hardt 11, 76467 Bietigheim.Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 1.023.000,00 EUR erhöht. Sitz verlegt; nun: Bietigheim. Neue Geschäftsanschrift: Obere Hardt 11, 76467 Bietigheim. Bestellt als Geschäftsführer: Bachmann, Heinz-Peter, Oerlinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofmann, Gert, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
DAMBACH Print & Service GmbH, Gaggenau (Adolf-Dambach-Str., 76571 Gaggenau). Der zwischen der Gesellschaft und der "Dambach-Werke GmbH", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRB 520082) am 17.12.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.