Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Freitag, Daniel, Bad Salzuflen, * ‒.‒.‒‒
Wohnort von Amts wegen geändert, weiterhin:
Geschäftsführer:
Meier-Pohlmann, Gregor, Osnabrück,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Freitag, Daniel, Bad Salzuflen, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Miss, Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
20.03.2024
Droste |
HRB 12137: DANNEMANN El noble cigarro GmbH, Lübbecke, Rahdener Str. 147, 32312 Lübbecke. Prokura erloschen: Notroff, Gerald, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12137: DANNEMANN El noble cigarro GmbH, Lübbecke, Rahdener Str. 147, 32312 Lübbecke. Prokura erloschen: Wieken, Sven, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12137: DANNEMANN El noble cigarro GmbH, Lübbecke, Rahdener Str. 147, 32312 Lübbecke. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfers, Gerhard, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Meier-Pohlmann, Gregor, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12137: DANNEMANN El noble cigarro GmbH, Lübbecke, Rahdener Str. 147, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2017 mit der Smiling Consumer GmbH mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB10707) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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