HRB 14199: DAS DA Theater GmbH, Aachen, Liebigstraße 9, 52070 Aachen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dupont, Maren, Henri-Chapelle / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
DAS DA Theater GmbH, Aachen (Liebigstraße 9, 52070 Aachen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2007 mit Änderung vom 04.05.2007. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschafft ist die Förderung der Kunst und Kultur. Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung des Theaterspiels und aller damit verbundenen Tätigkeiten, um das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, für das Theaterspiel zu pflegen und zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchfühung von Proben und öffentlichen Veranstaltungen. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Das Stammkapital wird nicht in bar, sondern dadurch erbracht, dass die Gesellschafter den eingetragenen Verein "das da Theater 1989 e. V." mit Sitz in Aaachen, dessen Mitglieder sie in satzungsändernder Mehrheit sind, formwechselnd nach den §§ 190 ff. UmwG in die Gesellschaft eingebracht haben.Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hirtz, Thomas, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der das da Theater - 1989 e.V., Aachen (Amtsgericht Aachen; VR 2683) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.01.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.