DAS Digital Arts & Service GmbH, Bensheim ( Bensheim). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
DAS Digital Arts & Service GmbH, Bensheim ( Bensheim). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
DAS Digital Arts & Service GmbH, Bensheim ( Bensheim). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 983/11) vom 23.02.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Aufgrund Auflösung der Gesellschaft ist die Eintragung betreffend des Geschäftsführers und dessen Vertretungsmacht unrichtig geworden. Gemäß § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen.