HRA 9772: DAS FINANZWERK GmbH & Co. KG, Münster, Wienburgstraße 171a, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2017 mit der Prolog Financial Solutions GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HR B 24995) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9772: DAS FINANZWERK GmbH & Co. KG, Münster, Wienburgstraße 171a, 48147 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2015 mit Nachtrag vom 10.11.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.11.2015 und des Einzelkaufmanns vom 10.11.2015 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Grommek, Götz, Münster, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Dipl.Kfm. Götz Grommek - Finanz- & Versicherungsmakler e.K. in Münster (Amtsgericht Münster HRA 9767) betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9772:DAS FINANZWERK GmbH & Co. KG, Münster, Wienburgstraße 171a, 48147 Münster.(Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft vermittelt ferner Finanzanlagen im Sinne des § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung* und wird im Bereich der Vermittlung im Sinne des § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Gewerbeordnung* tätig. (* jeweils Gesetzeslage zum 30.11.2013)). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wienburgstraße 171a, 48147 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DAS FINANZWERK Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 14786), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.