DASY Gesellschaft für Datensysteme mbH, Hohenstein (Festerbachstr. 61, 65329 Hohenstein). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
DASY Gesellschaft für Datensysteme mbH, Hohenstein, (Festerbachstr. 61, 65329 Hohenstein). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
DASY Gesellschaft für Datensysteme mbH, Hohenstein, (Festerbachstr. 61, 65329 Hohenstein).Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen nach § 384 FamFG geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG geändert, nun: Liquidator: Altenhofen, Gerd, EDV-Berater, Hohenstein; Heitmüller, Thomas, EDV-Berater, Walluf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 489/03) vom 24.03.2010 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft ist nach Einstellung des Insolvenzverfahrens weiter aufgelöst.