HRB 14424: DATAstreet Projects GmbH, Selfkant, An der Waldschänke 31, 52538 Selfkant. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
DATAstreet Projects GmbH, Selfkant, (An der Waldschänke 31, 52538 Selfkant).Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (93 IN 108/08) vom 16.02.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
DATAstreet Projects GmbH, Selfkant (An der Waldschänke 31, 52538 Selfkant). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Zeitarbeitskräften, die Entwicklung und Betreuung von Software und Computersystemen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie. Gegenstand des Unternehmens ist zudem der Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen.Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bax, Peter Matheus Robert Maria-genannt Robert-, Selfkant, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DATAstreet Projects AG, Selfkant (Amtsgericht Aachen; HRB 9821) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.