HRB 7970: DATINI GmbH, Moers, Fritz-Peters-Straße 40, 47447 Moers.
HRB 7970: DATINI GmbH, Moers, Fritz-Peters-Straße 40, 47447 Moers. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der 906090 GmbH mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve HRB 11181) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7970: DATINI GmbH, Moers, Carl-Peschken-Straße 5 d, 47441 Moers. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fritz-Peters-Straße 40, 47447 Moers.
DATINI GmbH, Moers, Carl-Peschken-Straße 5 d, 47441 Moers. Geschäftsanschrift: Carl-Peschken-Straße 5 d, 47441 Moers.
DATINI GmbH, Moers (Crusestraße 8, 47441 Moers). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2005. Gegenstand: Die Erbringung von Telekommunikations-, Internet- und Multimediadienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hilger, Jörn C., Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.