HRB 17188: DATO Immobilienverwaltungs GMBH, Erlangen, Langenaustraße 8, 91058 Erlangen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Hernandez-Vega e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 11217). Die Ausgliederung wurde am 15.01.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 11217). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17188: DATO Immobilienverwaltungs GMBH, Erlangen, Langenaustraße 8, 91058 Erlangen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2018. Geschäftsanschrift: Langenaustraße 8, 91058 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: Immobilienvermietung und -verwaltung und alle dazugehörigen Tätigkeiten, ferner der Betrieb eines Hausmeisterservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hernandez-Vega, Daniela, Erlangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Hernandez-Vega e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 11217) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.