DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Hamburg, Großneumarkt 50, 20459 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17.09.2009 im Wege des Formwechsels in die meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRA 110722) am 30.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Hamburg, Großneumarkt 50, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Großneumarkt 50, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.09.2009 mit der meravis Holding GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 203821) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Hamburg, Großneumarkt 50, 20459 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.09.2009 mit der Mertus 30. Holding GmbH mit Sitz in Pöcking (AG München HRB 180702) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Hamburg (Großneumarkt 50, 20459 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 24.07.2008 hat die Einziehung von 640.000 zuvor durch Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung am 15.06.2001 von der Gesellschaft erworbenen eigenen Stückaktien in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung im Wege der entsprechenden Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital und die Änderung der Satzung in den §§ 3 und 17 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft, Hamburg (Großneumarkt 50, 20459 Hamburg). Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: DAWAG Deutsche Angestellten-Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Essen, 45127 Essen.