DB Regio NRW GmbH, Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden DB Regio Aktiengesellschaft am 05.09.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
DB Regio NRW GmbH, Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 mit der DB Regio Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50977) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DB Regio NRW GmbH, Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Schnurbus, Dirk, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
DB Regio NRW GmbH, Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Runzheimer, Christian, Seeheim-Jugenheim, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung des Wohnortes : Geschäftsführer: Alsbach, Peter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Fassel, Michael, Essen, * ‒.‒.‒‒.
DB Regio NRW GmbH, Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit der DB Regio Rheinland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 64567) und der DB Regio Westfalen GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 22486) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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