DB ServiceStore Betriebs GmbH, Frankfurt am Main (Weilburger Straße 22, 60326 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 10.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DB ServiceStore Betriebs GmbH, Frankfurt am Main (Weilburger Straße 22, 60326 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der DB Station&Service Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 87691 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.