HRA 44376: DBG Tau GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 44376: DBG Tau GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: DBG Fourth Equity International GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52005), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DBG Tau GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main.
DBG Tau GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main, Gegenstand des Unternehmens der Kommanditgesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: DBG Fourth Equity International GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52005), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DBG Tau GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75431). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.