HRB 32739: DBG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Nordwestdeutscher Wohnungsbauträger Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 46065) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DBG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main.
DBG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des Gegenstands und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme solcher Geschäfte und Maßnahmen, die dazu führen, dass der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedürfte, insbesondere mit Ausnahme des Betreibens von Bankgeschäften und der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Abs.1 S.1 des Kreditwesengesetzes. Allgemeine Vertretungsregelung:Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
DBG Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Robra, Lutz, Weiler, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Freiherr von Tettau, Diethard, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒.