DBI Deutsches Beratungsinstitut für Finanzplanung und Zukunftssicherung GmbH, Lübeck(Hutmacherring 7, 23556 Lübeck). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 20.11.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 93575) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
DBI Deutsches Beratungsinstitut für Finanzplanung und Zukunftssicherung GmbH, Lübeck(Hutmacherring 7, 23556 Lübeck). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DSP Vermögensberatung AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 93575) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..