DBK Verwaltungs GmbH, Rülzheim, Nordring 26, 76761 Rülzheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2013 mit der DBK electronics GmbH mit Sitz in Kandel (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30472) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.09.2013 erfolgt. Das Registereblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Landau
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