DBMC GmbH, Meerbusch, Ingwerweg 40 a, 40670 Meerbusch. Nach Sitzverlegung ( jetzt Amtsgericht Krefeld, HRB 13690 ) nunmehr: Willich. Geschäftsanschrift: Jahnstr. 26, 47877 Willich.
DBMC GmbH, Willich, Jahnstraße 26, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss HRB 13564) nach Willich beschlossen. Geschäftsanschrift: Jahnstraße 26, 47877 Willich. Gegenstand: Unternehmensberatung, Interimsmanagement sowie Verlagsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. de Bakker, Carl-Peter, Willich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DBMC GmbH, Meerbusch (Ingwerweg 40 a, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21. Oktober 2005. Gegenstand: Unternehmensberatung, Interimsmanagement sowie Verlagsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitwerden. Geschäftsführer: Dr. de Bakker, Carl-Peter, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.