VR 21798: DCG Halle e.V., Halle/ Saale (Dorflage 18 a, 06116 Halle (Saale)). Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2021 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die "DCG Halle gGmbH" mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal, HRB 29918 ) beschlossen. Der Formwechsel ist mit Eintragung am 31.05.2021 im Register am Sitz des neuen Rechtsträgers wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29918: DCG Halle gGmbH, Halle (Saale), Dorflage 18a, 06116 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2021. Geschäftsanschrift: Dorflage 18a, 06116 Halle (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung. Vordergründig sind dies die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Rückert, Michael, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DCG Halle e.V. mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal VR 21798).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.