DD Die Denkfabrik Forschungs und Entwicklungs GmbH, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 220 A, 28213 Bremen. Geschäftsanschrift: Schwachhauser Heerstraße 220 A, 28213 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DD Die Managementberatung GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25889 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
DD Die Denkfabrik Forschungs und Entwicklungs GmbH, Bremen(Schwachhauser Heerstr. 220 A, 28213 Bremen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR auf 25.600 EUR und um weitere 74.400 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 und ferner in § 8 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Bekanntmachungen) und § 15 (Allgemeine Vorschriften) geändert..
DD Die Denkfabrik Forschungs und Entwicklungs GmbH, Bremen(Schwachhauser Heerstr. 220 A, 28213 Bremen). Zweigniederlassung errichtet:; 1. AXON Technologie Consult Niederlassung der DD Die Denkfabrik Forschungs und Entwicklungs GmbH 28213 Bremen Prokura: Änderung zu Nr. 2:; Dr.-Ing. Blum, Carlos; beschränkt auf die Hauptniederlassung Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Die Prokura und/oder Vertretungsbefugnisse ohne Filialbeschränkung sind aufgehoben..
DD Die Denkfabrik Forschungs und Entwicklungs GmbH, Bremen(Schwachhauser Heerstr. 220 A, 28213 Bremen). Unternehmensgegenstand: Auftragsforschung sowie die rechnerunterstützte Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Baugruppen, Maschinen und Anlagen jeglicher Art einschließlich deren Vetrieb. Der vorgenannte Geschäftszweck umfaßt insbesondere den Sondermaschinenbau einschließlich elektronischer Datenverarbeitung und meßtechnische Systemlösungen im industriellen Bereich, sowie die Vornahme aller Handlungen, die der Förderung dieses Gesellschaftsgegenstandes dienen. Die Beratung (Consulting) von Unternehmen, insbesondere im mittelständischen Bereich und der öffentlichen Hand auf technologischen und betriebswirtschaftlichen Gebieten.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2006 ist der Unternehmensgegenstand und entsprechend § 2 des Gesellschaftsvertrages ergänzt worden.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AXON Technologie Consult GmbH in Bremen (HRB 15227 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..