HRB 59607: DDM 24 GmbH, Düsseldorf, Kurfürstenstr. 14, 40211 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Bergische Sonne Wuppertal GmbH am 24.08.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 59607: DDM 24 GmbH, Düsseldorf, Kurfürstenstr. 14, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2015 mit der Bergische Sonne Wuppertal GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 22760) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DDM 24 GmbH, Düsseldorf, Kurfürstenstr. 14, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der ARS Allgemeiner Rettungsflug Service GmbH mit Sitz in Neukirchen-Vluyn (AG Kleve HRB 11492) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DDM 24 GmbH, Düsseldorf, Immermannstrasse 57, 40210 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kurfürstenstr. 14, 40211 Düsseldorf.
DDM 24 GmbH, Düsseldorf, Herzogstrasse 10 A, 40217 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Immermannstrasse 57, 40210 Düsseldorf.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen