HRB 107554: DDS Digital Data Services GmbH, Karlsruhe, Stumpfstr. 1, 76131 Karlsruhe. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.09.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 107554: DDS Digital Data Services GmbH, Karlsruhe, Stumpfstr. 1, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2021 mit der Aktiengesellschaft "PTV Planung Transport Verkehr AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 107554: DDS Digital Data Services GmbH, Karlsruhe, Stumpfstr. 1, 76131 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: McCutcheon, Ernest, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 107554: DDS Digital Data Services GmbH, Karlsruhe, Stumpfstr. 1, 76131 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Möhl, Peter, Rastatt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 107554: DDS Digital Data Services GmbH, Karlsruhe, Stumpfstr. 1, 76131 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.09.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PTV Deutschland GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 733850) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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