Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Neue Straße 21, 26789 Leer |
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a)
16.05.2023
Haren |
HRB 201259: DEGEPA Beteiligungs GmbH, Leer, Rathausstraße 17, 26789 Leer. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: DEGEPA Solutions GmbH.
HRB 201259: DEGEPA Beteiligungs GmbH, Leer, Rathausstraße 17, 26789 Leer. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und die Ergänzung um § 4a beschlossen.
HRB 201259: DEGEPA Beteiligungs GmbH, Leer, Rathausstraße 17, 26789 Leer. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Müller, Nienke, Leer, * ‒.‒.‒‒; Schröder, Wiebke, Leer, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201259:DEGEPA Beteiligungs GmbH, Leer, Rathausstraße 17, 26789 Leer.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KW Holding GmbH mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 202839) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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