DEICON Softwareservice GmbH, Taunusstein, Ibellstraße 12, 65232 Taunusstein. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9794) am 15.06.2012 wirksam geworden.
DEICON Softwareservice GmbH, Taunusstein, Ibellstraße 12, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2012 im Wege des Formwechsels in die deicon IT Solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DEICON Softwareservice GmbH, Taunusstein, Breithardter Weg 8, 65232 Taunusstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ibellstraße 12, 65232 Taunusstein.
DEICON Softwareservice GmbH, Wiesbaden, Breithardter Weg 8, 65232 Taunusstein.Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Taunusstein beschlossen. Neuer Sitz: Taunusstein. Geschäftsanschrift: Breithardter Weg 8, 65232 Taunusstein.