HRB 19560: DEKRA Arbeit GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SH-lP GmbH", Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 9133 KI) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19560:DEKRA Arbeit GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart.Der zwischen der Gesellschaft und der "DEKRA Personal GmbH", (vormals "FairCar online-services GmbH"), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19293), am 05.11.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 30.06.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 10.11.2014 zugestimmt.
HRB 19560:DEKRA Arbeit GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SATURA Personaldienstleistungen GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 202283) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19560:DEKRA Arbeit GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.04.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZAP - Zeitarbeit, Arbeitsvermittlung und Projektmanagement GmbH", Eberswalde (Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 6834 FF) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19560:DEKRA Arbeit GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.04.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DEKRA Commercial Services & Engineering GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720916) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen