DEKRA Industrial GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.05.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DEKRA Industrial GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DEKRA Automobil GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21039) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DEKRA Industrial GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Sachverständigen-, Mess-, Prüf-, Beratungs-, Begutachtungs- und Zertifizierungsdienstleistungen in den Bereichen Bau- und Immobilien sowie Brandschutz, Anlagentechnik (Maschinen- und Gerätesicherheit) und Transportsicherheit, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Produkt- und Materialprüfungen und Umweltanalysen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und solche zu erwerben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, den Betrieb ihres Unternehmens ganz oder teilweise einem anderen Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zu überlassen.
DEKRA Industrial GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klinke, Clemens, Boffzen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreutz, Lothar, Woustviller/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
DEKRA Industrial GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ries, Petra, Vaihingen an der Enz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Köberle, Gesa, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen