DELIGHT GmbH, München, Dietrichstraße 10, 80637 München.Die Verschmelzung wurde am 09.09.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 94377).
DELIGHT GmbH, München, Dietrichstraße 10, 80637 München.Geschäftsanschrift: Dietrichstraße 10, 80637 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Dombrowka Manfred, München, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Manfred Dombrowka e.Kfm. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DELIGHT GmbH, München (Dietrichstr. 10, 80637 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Filmen, Erstellung von Drehbüchern, Filmtechnik sowie Lichtgestaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dombrowka, Manfred, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.