DELKON GmbH Elektronik + Kommunikation, Oberlungwitz (Hofer Str. 2-4, 09353 Oberlungwitz). Die Verschmelzung wurde am 02.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DELKON GmbH Elektronik + Kommunikation, Oberlungwitz (Hofer Str. 2-4, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2005 mit der Mugler AG mit dem Sitz in Oberlungwitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18912 ) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.