HRB 127674: DEMIRE Bayreuth Nürnberger Straße 38 GmbH, Frankfurt am Main, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Entstanden durch grenzüberschreitenden Formwechsel der DENSTON INVESTMENTS LIMITED mit dem Sitz in Nikosia/Zypern (Handelsregister Zypern, HE 191228).
HRB 127674: DEMIRE Bayreuth Nürnberger Straße 38 GmbH, Frankfurt am Main, Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2022. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 11, 63225 Langen (Hessen). Gegenstand: der Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Grundstücken in Deutschland sowie die Entwicklung und die Vermietung dieser Grundstücke in Deutschland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Kälbli, Gertraud, Haimhausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Brückner, Tim, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Merker, Waleri, Salzböden, * ‒.‒.‒‒; Ulrich, Matthias, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch grenzüberschreitenden Formwechsel der DENSTON INVESTMENTS LIMITED mit dem Sitz in Nikosia/Zypern (Handelsregister Zypern, HE 305930). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.