HRA 28487: DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main, Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DER Business Travel GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 97878) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 28487: DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main, Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt am Main. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 21.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 28487: DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main, Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der DER Touristik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 544) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 28487: DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main, Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt am Main. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt am Main. Umfirmiert und ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: DER Touristik Geschäftsführungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 44820). Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: DER Reisebüro Beteiligungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 88044), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG, Frankfurt am Main (Emil-von-Behring-Str. 6, 60424 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AO Touristik GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 105578) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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