HRB 737878:DESIGNERDOCK Stuttgart GmbH, Stuttgart, Königstraße 22, 70173 Stuttgart.Änderung der Geschäftsanschrift: Augustenstraße 93, 70197 Stuttgart.
DESIGNERDOCK Stuttgart GmbH, Stuttgart, Königstraße 22, 70173 Stuttgart. Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 6 b) von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Graze, Friedlinde Maria, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Designerdock Stuttgart e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726089) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.05.2011 mit Nachtrag vom 25.05.2011.
DESIGNERDOCK Stuttgart GmbH, Stuttgart, Königstraße 22, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2011 mit Änderung vom 25.05.2011. Geschäftsanschrift: Königstraße 22, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Die Vermittlung von Fachkräften aus der Marketing- Werbe- und Designbranche wie z.B. Grafiker, Illustratoren, Kundenberater, Projektleiter, Produktioner, Webprogrammierer, Reinzeichner, Fotografen und Texter an Werbeagenturen, Designbüros und Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Graze, Friedlinde Maria, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Graze, Friedlinde Maria, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Designerdock Stuttgart e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726089) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.05.2011.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.