DEUBA Baustoffe u. Verwaltungs GmbH, Linz (Linzhausenstraße 20, 53545 Linz/Rhein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2008 mit der Werhahn & Nauen OHG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 2130 )) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53545 Linz
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH