DEUTSCHBAU Immobilien Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Merowingerstr. 150, 40225 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Deutsche Annington Wohnungsgesellschaft III mbH am 21.07.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2S. 2 UmwG.
DEUTSCHBAU Immobilien Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Merowingerstr. 150, 40225 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Deutsche Annington Wohnungsgesellschaft III mbH mit Sitz in Reckllinghausen (AG Recklinghausen, HRB 5152) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DEUTSCHBAU Immobilien Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Merowingerstr. 150, 40225 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. Ferner wurde § 13 ( Bekanntmachungen) geändert. 25.100,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Mrotzek, Rüdiger, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die neue Stammeinlage ist als Sacheinlage erbracht, indem die Alleingesellschafterin den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 1.214.700,00 EUR an der Deutsche Annington Wohnungsgesellschaft III mbH (AG Recklinghausen, HRB 5152) in die Gesellschaft einbringt.