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1.
Gehring, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
2.
Mundt, Anke, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken |
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a)
13.08.2024
Smolny |
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a)
DEUTSCHE IMMOBILIEN
KVG GmbH
b)
Geschäftsanschrift:
Sächsische Straße 70, 10707 Ber-
lin
c)
1. Die Gesellschaft ist eine Kapi-
talverwaltungsgesellschaft im Sin-
ne des Kapitalanlagegesetzbuchs
(KAGB). Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Verwaltung von in-
ländischen Investmentvermögen
(kollektive Vermögensverwal-
tung).
2. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind fol-
gende inländische Investmentver-
mögen:
a) inländische Immobilien-Son-
dervermögen gemäß §§ 230 ff.
KAGB,
b) offene inländische Spezial-AIF
mit festen Anlagebedingungen ge-
mäß § 284 KAGB sowie allge-
meine offene inländische Spezi-
al-AIF gemäß § 282 KAGB - un-
ter Ausschluss von Hedgefonds
und Dach-Hedgefonds -, wenn für
Rechnung des AIF ausschließlich
die folgenden Vermögensgegen-
stände erworben werden dürfen:
i. Immobilien im Sinne des § 1
Abs. 19 Nr. 21 KAGB,
ii. Beteiligungen an Immobili-
en-Gesellschaften im Sinne des §
1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB,
iii. Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente im Sin-
ne des § 194 KAGB,
v. Investmentanteile im Sinne des
§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a)
KAGB,
vii. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), so-
weit ihr Wert einen Betrag von
5 Prozent des Wertes des Spezi-
al-AIF nicht übersteigt,
viii. Aktien im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit
ihr Wert einen Betrag von 5 Pro-
zent des Wertes des Spezial-AIF
nicht übersteigt, und
ix. Derivate im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Ab-
sicherungszwecken;
c) geschlossene inländischen Pu-
blikums-AIF gemäß §§ 261 ff.
KAGB sowie geschlossene inlän-
dische Spezial-AIF gemäß §§ 285
ff. KAGB, die nach ihren Anla-
gebedingungen das bei ihnen an-
gelegte Geld ausschließlich in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
i. Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland ge-
mäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Anteile oder Aktien an Gesell-
schaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3
KAGB, die ausschließlich die un-
ter i. genannten Vermögensgegen-
stände sowie die zur Bewirtschaf-
tung dieser Vermögensgegenstän-
de erforderlichen Vermögensge-
genstände oder Beteiligungen an
solchen Gesellschaften erwerben
dürfen;
iii. Bankguthaben gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194
KAGB,
v. Anteile oder Aktien an ge-
schlossenen AIF gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in
Vermögensgegenstände nach die-
sem Absatz c) investieren,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193
KAGB, jedoch nur in den in § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB ge-
nannten Grenzen,
vii. Derivate zu Absicherungszwe-
cken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB.
Für Publikums-AIF darf die Ge-
sellschaft Darlehen nach § 261
Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbin-
dung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3
KAGB vergeben.
Für geschlossene Spezial-AIF ge-
mäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft Darlehen nach § 285
Abs. 3 KAGB an Immobilien-Ge-
sellschaften vergeben.
Gegenstand der kollektiven Ver-
mögensverwaltung sind daneben
EU-AIF und ausländische AIF,
die den zuvor aufgeführten Invest-
mentvermögen entsprechen und
die unter Berücksichtigung der
Anlagegrenzen ausschließlich in
die dort genannten Vermögensge-
genstände investieren.
3. Daneben betreibt die Gesell-
schaft folgende Dienst- und Ne-
bendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht
in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1
Abs. 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum so-
wie die Anlageberatung (indivi-
duelle Vermögensverwaltung und
Anlageberatung), jedoch nur inso-
weit, als sich diese Tätigkeit auf
Vermögensgegenstände bezieht,
die die Gesellschaft für eines der
vorgenannten Investmentvermö-
gen erwerben dürfte;
b) den Vertrieb von Anteilen oder
Aktien an fremden Investmentver-
mögen,
c) sonstige Tätigkeiten, die mit
den vorstehenden Dienstleistun-
gen und Nebendienstleistungen
unmittelbar verbunden sind.
4. Die Gesellschaft darf Geschäf-
te betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich
sind.
5. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Un-
ternehmen gründen, wenn der
Geschäftszweck des Unterneh-
mens gesetzlich oder satzungs-
mäßig im Wesentlichen auf Ge-
schäfte ausgerichtet ist, welche
die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesell-
schaft aus der Beteiligung durch
die Rechtsform des Unternehmens
beschränkt ist.
6. Die Gesellschaft kann im In-
und Ausland Zweigniederlassun-
gen errichten.
7. Weitere Geschäfte oder Tätig-
keiten darf die Gesellschaft nicht
betreiben. |
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b)
Geschäftsführer:
2.
Prof. Dr. Nack, Ulrich Robert Albert,
* ‒.‒.‒‒, Königswinter
Geschäftsführer:
3.
Schwesig, Frank, * ‒.‒.‒‒, Kel-
linghusen |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.03.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegen-
stand). Durch weiteren Beschluss
der Gesellschafterversammlung
vom 26.10.2022 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 1 (Fir-
ma). |
a)
01.12.2022
Thamm |