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DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH, Berlin (HRB 229264)

Firmendaten

Anschrift
Sächsische Str. 70
10707 Berlin
Frühere Anschriften: 1
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 229264
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 229264 verzeichnet. Nach der Gründung am 11.03.2021 hat die DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) inländische Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, b) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB sowie allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds -, wenn für Rechnung des AIF ausschließlich die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen: i. Immobilien im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB, ii. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB, iii. Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB, v. Investmentanteile im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB, vi. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB, vii. Wertpapiere im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, viii. Aktien im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt, und ix. Derivate im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken; c) geschlossene inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die ausschließlich die unter i. genannten Vermögensgegenstände sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; iii. Bankguthaben gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB, iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194 KAGB, v. Anteile oder Aktien an geschlossenen AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in Vermögensgegenstände nach diesem Absatz c) investieren, vi. Wertpapiere im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193 KAGB, jedoch nur in den in § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, vii. Derivate zu Absicherungszwecken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB. Für Publikums-AIF darf die Gesellschaft Darlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbindung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3 KAGB vergeben. Für geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB an Immobilien-Gesellschaften vergeben. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die den zuvor aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. 3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines der vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte; b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 250.000,00 EUR. Die DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.10.2024)

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Registermeldungen 3

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
3 1.
Gehring, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
2.
Mundt, Anke, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken
a)
13.08.2024
Smolny
2 a)
DEUTSCHE IMMOBILIEN
KVG GmbH
b)
Geschäftsanschrift:
Sächsische Straße 70, 10707 Ber-
lin
c)
1. Die Gesellschaft ist eine Kapi-
talverwaltungsgesellschaft im Sin-
ne des Kapitalanlagegesetzbuchs
(KAGB). Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Verwaltung von in-
ländischen Investmentvermögen
(kollektive Vermögensverwal-
tung).
2. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind fol-
gende inländische Investmentver-
mögen:
a) inländische Immobilien-Son-
dervermögen gemäß §§ 230 ff.
KAGB,
b) offene inländische Spezial-AIF
mit festen Anlagebedingungen ge-
mäß § 284 KAGB sowie allge-
meine offene inländische Spezi-
al-AIF gemäß § 282 KAGB - un-
ter Ausschluss von Hedgefonds
und Dach-Hedgefonds -, wenn für
Rechnung des AIF ausschließlich
die folgenden Vermögensgegen-
stände erworben werden dürfen:
i. Immobilien im Sinne des § 1
Abs. 19 Nr. 21 KAGB,
ii. Beteiligungen an Immobili-
en-Gesellschaften im Sinne des §
1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB,
iii. Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente im Sin-
ne des § 194 KAGB,
v. Investmentanteile im Sinne des
§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a)
KAGB,
vii. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), so-
weit ihr Wert einen Betrag von
5 Prozent des Wertes des Spezi-
al-AIF nicht übersteigt,
viii. Aktien im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit
ihr Wert einen Betrag von 5 Pro-
zent des Wertes des Spezial-AIF
nicht übersteigt, und
ix. Derivate im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Ab-
sicherungszwecken;
c) geschlossene inländischen Pu-
blikums-AIF gemäß §§ 261 ff.
KAGB sowie geschlossene inlän-
dische Spezial-AIF gemäß §§ 285
ff. KAGB, die nach ihren Anla-
gebedingungen das bei ihnen an-
gelegte Geld ausschließlich in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
i. Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland ge-
mäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Anteile oder Aktien an Gesell-
schaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3
KAGB, die ausschließlich die un-
ter i. genannten Vermögensgegen-
stände sowie die zur Bewirtschaf-
tung dieser Vermögensgegenstän-
de erforderlichen Vermögensge-
genstände oder Beteiligungen an
solchen Gesellschaften erwerben
dürfen;
iii. Bankguthaben gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194
KAGB,
v. Anteile oder Aktien an ge-
schlossenen AIF gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in
Vermögensgegenstände nach die-
sem Absatz c) investieren,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193
KAGB, jedoch nur in den in § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB ge-
nannten Grenzen,
vii. Derivate zu Absicherungszwe-
cken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB.
Für Publikums-AIF darf die Ge-
sellschaft Darlehen nach § 261
Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbin-
dung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3
KAGB vergeben.
Für geschlossene Spezial-AIF ge-
mäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft Darlehen nach § 285
Abs. 3 KAGB an Immobilien-Ge-
sellschaften vergeben.
Gegenstand der kollektiven Ver-
mögensverwaltung sind daneben
EU-AIF und ausländische AIF,
die den zuvor aufgeführten Invest-
mentvermögen entsprechen und
die unter Berücksichtigung der
Anlagegrenzen ausschließlich in
die dort genannten Vermögensge-
genstände investieren.
3. Daneben betreibt die Gesell-
schaft folgende Dienst- und Ne-
bendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht
in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1
Abs. 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum so-
wie die Anlageberatung (indivi-
duelle Vermögensverwaltung und
Anlageberatung), jedoch nur inso-
weit, als sich diese Tätigkeit auf
Vermögensgegenstände bezieht,
die die Gesellschaft für eines der
vorgenannten Investmentvermö-
gen erwerben dürfte;
b) den Vertrieb von Anteilen oder
Aktien an fremden Investmentver-
mögen,
c) sonstige Tätigkeiten, die mit
den vorstehenden Dienstleistun-
gen und Nebendienstleistungen
unmittelbar verbunden sind.
4. Die Gesellschaft darf Geschäf-
te betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich
sind.
5. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Un-
ternehmen gründen, wenn der
Geschäftszweck des Unterneh-
mens gesetzlich oder satzungs-
mäßig im Wesentlichen auf Ge-
schäfte ausgerichtet ist, welche
die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesell-
schaft aus der Beteiligung durch
die Rechtsform des Unternehmens
beschränkt ist.
6. Die Gesellschaft kann im In-
und Ausland Zweigniederlassun-
gen errichten.
7. Weitere Geschäfte oder Tätig-
keiten darf die Gesellschaft nicht
betreiben.
b)
Geschäftsführer:
2.
Prof. Dr. Nack, Ulrich Robert Albert,
* ‒.‒.‒‒, Königswinter
Geschäftsführer:
3.
Schwesig, Frank, * ‒.‒.‒‒, Kel-
linghusen
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.03.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegen-
stand). Durch weiteren Beschluss
der Gesellschafterversammlung
vom 26.10.2022 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 1 (Fir-
ma).
a)
01.12.2022
Thamm
Calendar 17.05.2021
Neueintragung

HRB 229264 B: DEUTSCHE IMMOBILIEN BMMG GmbH, Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin. Firma: DEUTSCHE IMMOBILIEN BMMG GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und erlaubnisfreie Vorbereitungshandlungen zur Erlangung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft erbringt keine Dienstleistungen, die nach dem Gesetz über Kreditwesen oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtig sind. Ebenso wenig erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen, die einer nach § 34c Gewerbeordnung erforderlichen Genehmigung bedarf; Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Mundt, Florian Kim Arne, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.03.2021

Historie 3

13.08.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Patrick Gehring
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Anke Mundt
Prokurist

01.12.2022
Adressänderung

Alte Anschrift:
Walter-Benjamin-Platz 6
10629 Berlin

Neue Anschrift:
Sächsische Str. 70
10707 Berlin

Firmenname geändert

alt:
DEUTSCHE IMMOBILIEN BMMG GmbH

neu:
DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ulrich Robert Albert Nack
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Schwesig
Geschäftsführer

17.05.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Florian Kim Arne Mundt
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 10.05.2021