DEUTSCHE SEE Holding GmbH, Hamburg (Oberstr. 44, 20144 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Deutsche See" GmbH am 04.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DEUTSCHE SEE Holding GmbH, Hamburg (Oberstr. 44, 20144 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.03.2006 mit der "Deutsche See" Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5042 BHV) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DEUTSCHE SEE Holding GmbH, Hamburg (Oberstr. 44, 20144 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 (Bekanntmachungen) und 17 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.