DEUTZ Grundstücksverwaltung GmbH, Köln (Deutz-Mülheimer Str. 147-149, 51057 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der DEUTZ Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (HandelsregisterKöln, HRB 281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist erfolgt am 13.03.2006. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51057 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH