HRA 3232: DMV-Fonterra Excipients GmbH & Co. KG, Goch, Klever Straße 187, 47574 Goch. Nach Änderung, nunmehr: Neue Firma: DFE Pharma GmbH & Co. KG. Nach Änderung, nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: DFE Pharma Verwaltungs GmbH, Goch (Amtsgericht Kleve HRB 8945), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DMV-Fonterra Excipients GmbH & Co. KG, Goch, Klever Straße 187, 47574 Goch. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Klever Straße 187, 47574 Goch.
DMV-Fonterra Excipients GmbH & Co. KG, Heilbronn (Klever Str. 187, 47574 Goch). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Goch (Amtsgericht Kleve HRA 3232) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
DMV-Fonterra Excipients GmbH & Co. KG, Goch (Klever Straße 187, 47574 Goch, die Herstellung und Vertrieb von pharmazeutischen Ingredienzen auf Basis von Milch und Milchprodukten). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DMV-Fonterra Excipients Verwaltungs GmbH, Goch (Amtsgericht Kleve HRB 8945), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Heilbronn (bisher Amtsgericht Stuttgart HRA 104832) nach Goch verlegt.
DMV-Fonterra Excipients GmbH & Co. KG, Heilbronn (Wimpfener Str. 125, 74078 Heilbronn). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.09.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DMV International GmbH", Nörten-Hardenberg (Amtsgericht Göttingen HRB 130618 ) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.