DFG Dienstleistungsgesellschaft für Glauchau mbH, Glauchau, Sachsenallee 65, 08371 Glauchau. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Stadtbau- und Wohnungsverwaltung GmbH Glauchau mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz HRB 5775) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtbau- und Wohnungsverwaltung GmbH Glauchau mit dem Sitz in Glauchau ist durch Verschmelzung beider Rechtsträger zum 28.08.2012 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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