DFG Logistic Solutions Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft, Hilden (Friedensstraße 69 c/o Die Fahrergestellung Servicegesellschaft für Personalmanagement mbH, 41517 Grevenbroich). Firma gemäß § 31 Absatz 2 HGB gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
DFG Logistic Solutions Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft, Hilden (Friedensstraße 69 c/o Die Fahrergestellung Servicegesellschaft für Personalmanagement mbH, 41517 GrevenbroichDas Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaftgemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen, da kein Gewerbebetrieb mehr betrieben wird und die persönlich haftende Gesellschafterin bereits gelöscht ist. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
DFG Logistic Solutions Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft, Hilden (Friedensstraße 69 c/o Die Fahrergestellung Servicegesellschaft für Personalmanagement mbH, 41517 GrevenbroichDas Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen, da offenbar keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind und bereits die persönlich haftende Gesellschafterin gelöscht worden ist.Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs: 1 Monat.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
DFG Logistic Solutions Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft, Hilden (Friedensstraße 69 c/o Die Fahrergestellung Servicegesellschaft für Personalmanagement mbH, 41517 Grevenbroich). Infolge rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft kraft Gesetzes aufgelöst.
DFG Logistic Solutions Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft, Hilden, (Friedensstraße 69 c/o Die Fahrergestellung Servicegesellschaft für Personalmanagement mbH, 41517 Grevenbroich).Einzelprokura: Pläp, Michael, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
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