DGAG Bauträger GmbH, Hamburg (Große Elbstr. 45, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der DGAG Beteiligungsholding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 44568) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden DGAG Beteiligungsholding GmbH am 27.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22767 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH