HRB 729126: DGM Walliser GmbH, Stuttgart, Forststraße 9, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.11.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DGM Kommunikation GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 25377) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 729126: DGM Walliser GmbH, Stuttgart, Forststraße 9, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Boenisch, Thomas, Würzburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 729126:DGM Walliser GmbH, Stuttgart, Forststraße 9, 70174 Stuttgart.Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Holger, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
DGM Kommunikation Mittelstand GmbH, Stuttgart, Forststraße 9, 70174 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Dauer, Gültigkeit) und § 10 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen. Firma geändert; nun: DGM Walliser GmbH.
DGM Kommunikation Mittelstand GmbH, Stuttgart, Forststraße 9, 70174 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DGM Walliser GmbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 251214) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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